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Blinder Mann benutzt Braille-Tastatur

BARRIEREFREIHEITS-ERKLÄRUNG

ELIA Peinture et Constructions

Unsere Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit (nach BFSG) wurde zuletzt am 23. Februar 2025 aktualisiert. Sie informiert darüber, wie Sie Kontakt zu uns aufnehmen können, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Zudem enthält sie Informationen über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der unter www.elia.lu veröffentlichten Internetseite von ELIA Peinture et Construction S.à.r.l.. Wir arbeiten stetig daran, unsere Website www.elia.lu für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

Was Barrierefreiheit im Web bedeutet 

Eine barrierefreie Website ermöglicht es Besuchern mit Behinderungen, die Website mit der gleichen oder ähnlichen Anstrengung und Vergnügen wie andere Besucher zu durchsuchen. Dies kann mit den Möglichkeiten des Systems, auf dem die Website läuft, und durch unterstützende Technologien erreicht werden.

Anpassungen zur Barrierefreiheit auf dieser Website

Wir haben diese Website in Übereinstimmung mit den WCAG-Richtlinien angepasst und die Website bis zum Level [A/AA/Aaa] zugänglich gemacht. Der Inhalt dieser Website wurde für unterstützende Technologien wie Screenreader und Tastatur angepasst. Im Rahmen dieser Bemühungen haben wir u.a. auch:

  1. Den Wizard für Barrierefreiheit verwendet, um potenzielle Probleme mit der Barrierefreiheit zu finden und zu beheben

  2. Sichergestellt, dass alle Funktionen vollständig mit der Tastatur erkenn- und bedienbar sind, ohne auf Maus oder  Touchscreen zurück greifen zu müssen, und dass User Braille-Zeile und Screenreader nutzen können, um barrierefrei auf unserer Website zu navigieren

  3. Die Inhalte auf unserer Website so angeordnet, dass sie beim Zoomen auf bis 200% gut lesbar dargestellt werden

  4. Die Sprache der Website festgelegt

  5. Die Reihenfolge der Seiten festgelegt

  6. Klare Kopfzeilenstrukturen auf allen Seiten der Website definiert

  7. Durch Sprunglinks zu Hauptinhalten der Website sichergestellt, dass User, die eine Tastatur zur Navigation verwenden, schnell die für sie relevanten Inhalte finden

  8. Alternativtext zu Bildern, rein dekorativen Vektorgrafiken und Icons hinzugefügt

  9. Farbkombinationen integriert, die den erforderlichen Farbkontrast von mindestens 4.5:1 erfüllen

  10. Die Verwendung von Bewegungen auf der Website reduziert

  11. Links zwecks besserer Erkennbarkeit entweder farbig oder mittels Unterstreichung im Text hervorgehoben

  12. Alle Textinhalte semantisch korrekt auf unserer Website dargestellt, damit User mit Behinderungen unsere Inhalte besser verstehen können

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Anfragen, Probleme und Vorschläge sowie Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Falls Sie ein Problem mit der Barrierefreiheit auf der Website finden oder weitere Hilfe benötigen, können Sie uns gerne über den Koordinator für Barrierefreiheit der Organisation kontaktieren:

Heike Elia Mörsch

Telefon:+352 23697185
Fax: +352 26660611
Mail: info@elia.lu

Durchsetzungsverfahren

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Luxemburg eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser Ombudsstelle angezeigt werden, um etwaige Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. In Luxemburg ist die Ombudsstelle beim  Office de la Surveillance de l'accessibilité des produits et services eingerichtet. Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß der Anforderungen des  ??? nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Luxemburg wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten. 

LE GOUVERNEMENT DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG
Ministère de la Famille, des Solidarités, du Vivre ensemble et de l'Accueil

Office de la Surveillance de l'accessibilité des produits et services

 

11, rue Robert Stümper. L-2557 Luxembourg
Tél. (+352) 247-76550

Port. (+352) 621 248 066

E-mail : manon.thill@osaps.etat.lu​​

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite www.elia.lu ergeben sich aus der jeweils geltenden Richtlinien der SIP in Luxemburg zur Barrierefreiheit. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 21. Februar 2025 - 23. Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung auf Basis des WIX-Wizards zum Thema Barrierefreiheit. Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Erklärung zur teilweisen Einhaltung des Standards aufgrund von Inhalten Dritter
Die Barrierefreiheit bestimmter Seiten der Website hängt von Inhalten ab, die nicht zur Organisation gehören, sondern von 

mertenmedia / Hans-Peter Merten (Staadt 5, D-54441 Kastel-Staadt, www.mertenmedia.de). Die folgende Seite ist davon betroffen: www.elia.lu/elia-video. Das auf dieser Seite eingebettete Video (https://www.youtube.com/watch?v=wH1u1G0juls) enthält keine Untertitel und keine Audiotranskription). Daher erklären wir für diese Seiten keine Übereinstimmung des Standards.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:

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  1. In Streifen eingebettete tonlose Videos können nicht mit Alt-Text hinterlegt werden. Sie gelten jedoch rein dekorativen Zwecken, ergo ist dieser nicht barrierefreie Inhalt für die sinngemäße Erfassung der Website nicht relevant.

  2. Unser Firmenvideo ist weder mit einer Audio-Datei noch mit Untertiteln unterlegt.

  3. Überspringbare Bereiche: Verschiedene Inhaltsbereiche können von Nutzern assistiver (=unterstützender) Technologien nicht übersprungen werden.

​Barrierefreiheitregelungen in der Organisation 

Geben Sie eine Beschreibung der Barrierefreiheitregelungen in den physischen Büros/Filialen der Organisation oder des Unternehmens Ihrer Website ein. Die Beschreibung kann alle aktuellen Vereinbarungen über die Barrierefreiheit enthalten — vom Anfang der Dienstleistung (z. B. Parkplatz und/oder öffentliche Verkehrsmittel) bis zum Ende (z. B. Servicetheke, Ebenerdigkeit usw.). Es ist auch erforderlich, alle zusätzlichen Vorkehrungen für die Barrierefreiheit anzugeben, wie zum Beispiel Services mit Barrierefreiheit und deren Standort sowie das zur Nutzung zur Verfügung stehende Barrierefreiheitszubehör (z. B. Audioanleitungen und Aufzüge).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde am 23. Februar 2025 erstellt.

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