
SERVICE
MOVE AROUND – KRANKENFAHRDIENST MIT HERZ
Duis autem vel eum iriure dolor in hendrerit in vulputate velit esse molestie consequat, vel illum dolore eu feugiat nulla facilisis at vero eros et accumsan et iusto odio dignissim qui blandit praesent luptatum zzril delenit augue duis dolore te feugait nulla facilisi. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit, sed diam nonummy nibh euismod tincidunt ut laoreet dolore magna aliquam erat volutpat.
Liegend-Beförderung
Die Beförderung von Menschen, die aufgrund einer akuten Erkrankung oder einer temporären Einschränkung der Bewegung ausschließlich liegend befördert werden müssen, stellt spezielle Anforderungen an die Ausstattung des Fahrzeuges dar, welches weder öffentliche Verkehrsmittel noch PKW’s erfüllen können.
Wir verfügen über speziell für die Liegend-Beförderung umgebaute Fahrzeuge, die eigens für diesen Zweck ausgestattet wurden. Auf diese Weise kommen Sie immer bequem und unkompliziert an Ihr Ziel.
Tragestuhl-Beförderung
Für nicht barrierefreie Beförderungswege wie Stufen, Treppen o. ä. bieten wir unseren Kunden die Beförderung in Tragestühlen an. Hierbei wird die zu befördernde Person sicher in einem Tragestuhl angeschnallt und von zwei geschulten Mitarbeitern über die vorhandenen Barrieren hinweg getragen.
Während der Fahrt ist der Tragestuhl sicher im Fahrzeug arretiert. So kommen Sie sicher und entspannt an Ihrem Wunschzielort an.
Private Fahrten
Neben Fahrten zu medizinischen Behandlungen führen wir natürlich auch Fahrten im privaten Bereich durch. Wir befördern Sie gerne zu einer Veranstaltung, wie z. B. zu Messen, Hochzeiten, familiären Feiern und übernehmen für Sie den Flughafentransfer und Urlaubsfahrten zu den Tarifen der Krankenkassen.

Krankentransport-Richtlinie
Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Kranken-Transportleistungen und Rettungsfahrten nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12 SGB V – KT-RL:
Die Richtlinie regelt die Verordnung von Krankenfahrten/-transporten durch Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragspsychotherapeuten, insbesondere deren Voraussetzungen, die Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen und die Auswahl des erforderlichen Beförderungsmittels.


